Allgemeine Geschäftsbedingungen
be1druckt GmbH
1. Allgemeines
1.1 Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Bestellers (insbesondere Allgemeine Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen) werden von be1druckt nicht anerkannt und finden keine Anwendung, sofern be1druckt diesen nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt insbesondere auch dann, wenn be1druckt in Kenntnis der Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos erbringt.
1.2 Diese Verkaufsbedingungen gelten in ihrer zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung gültigen Fassung auch für künftige Verträge, ohne dass be1druckt in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.
1.3 Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen zu diesen Verkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
1.4 Rechte, die be1druckt nach den gesetzlichen Vorschriften über diese Verkaufsbedingungen hinaus zustehen, bleiben unberührt.
2. Vertragsschluss
2.1 Jegliche Angebote von be1druckt sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet sind.
2.2 Sofern nicht abweichend geregelt, wird eine Bestellung erst dann gegenüber einem Besteller verbindlich, wenn sie von be1druckt durch eine Auftragsbestätigung in Textform bestätigt wurde. Eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellte Auftragsbestätigung, bei der Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen, gilt als formwahrend erteilt. Das Schweigen von be1druckt auf Angebote, Bestellungen, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des Bestellers gilt nur als Zustimmung, sofern dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Soweit die Auftragsbestätigung vertragsrelevante, offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist sie für be1druckt nicht verbindlich. Im Falle umgehender Auftragsausführung ohne vorherige Auftragsbestätigung in Textform gelten die Warenrechnung oder der Lieferschein von be1druckt, je nachdem was dem Besteller zuerst zugeht, als Auftragsbestätigung.
2.3 be1druckt behält sich an sämtlichen Angebotsunterlagen alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Solche Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
2.4 Soweit dem Besteller vor Produktionsbeginn ein Proof, ein Andruck, ein Digitalproof, ein Muster oder sonstige Vorlagen zur Freigabe übermittelt werden, ist dieser verpflichtet, die Vorlage sorgfältig zu prüfen und etwaige Abweichungen oder Fehler unverzüglich in Textform anzuzeigen.
Mit Erteilung der Druck- bzw. Produktionsfreigabe bestätigt der Besteller die Vertragsgemäßheit der freigegebenen Vorlage, insbesondere hinsichtlich Inhalt, Text, Bild, Farbigkeit, Format, Beschnitt und Satz. Nach Erteilung der Freigabe sind Beanstandungen, die auf der freigegebenen Vorlage beruhen, ausgeschlossen.
Dies gilt nicht für Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung der Vorlage objektiv nicht erkennbar waren.
2.5 Der Besteller ist allein verantwortlich für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit der von ihm gelieferten oder freigegebenen Daten, insbesondere für Texte, Bilder, Grafiken, Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte.
Eine Prüfung der Druckdaten auf inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit erfolgt durch be1druckt nicht. Fehler, die auf mangelhafte oder ungeeignete Daten des Bestellers zurückzuführen sind, begründen keinen Gewährleistungs- oder Schadensersatzanspruch.
2.6 Eine etwaige technische Prüfung der Druckdaten durch be1druckt erfolgt ausschließlich im Hinblick auf die grundsätzliche Verarbeitbarkeit und stellt keine inhaltliche, gestalterische oder rechtliche Prüfung dar.
Insbesondere schuldet be1druckt keine Prüfung von Überfüllungen, Farbprofilen, Schrifteneinbettung oder Auflösung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
3. Preise
3.1 Alle Preise gelten ab Werk, zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie eventuell anfallender Verpackungs- und Versandkosten, Zoll und Versicherung.
3.2 Auftragsänderungen nach Freigabe durch den Besteller einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden gesondert berechnet. Sind Material oder digitale Daten, welche der Besteller zur Weiterverarbeitung zur Verfügung stellt, nicht oder nur mit erhöhtem Aufwand zu verarbeiten, so werden dem Besteller die dadurch entstandenen Mehrkosten in Rechnung gestellt.
3.3 Offensichtliche Rechen- oder Schreibfehler berechtigen uns zur Berichtigung.
3.4 Bei Preiserhöhungen unserer Vorlieferanten sowie unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten sind wir - soweit keine Festpreisvereinbarung getroffen wurde - zu einer angemessenen Erhöhung der Preise berechtigt.
4. Lieferung und Verzug
4.1 Lieferfristen und -termine gelten nur dann als verbindlich, wenn und soweit sie ausdrücklich in Textform vereinbart wurden. Für den Umfang der Lieferung ist die in Textform abgefasste Auftragsbestätigung von be1druckt maßgebend. Änderungen des Lieferumfangs bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform von be1druckt.
4.2 Die Lieferfrist beginnt erst nach Klarstellung sämtlicher Einzelheiten der Ausführung des Auftrags und Eingang aller für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen und sonstiger vom Besteller zu machenden Angaben. be1druckt ist sowohl bei einem Neugeschäft als auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung jederzeit berechtigt, eine Produktion ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse oder Anzahlung durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt be1druckt gegenüber dem Besteller spätestens mit der Auftragsbestätigung. Bei vereinbarter Vorkasse oder Anzahlung erfolgt die Produktion nach vollständigem Eingang des vereinbarten Preises.
4.3 Bei Versand der Ware gilt der Liefertermin als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt unser Werk bzw. die angegebene Versandstation verlässt oder die Versandbereitschaft dem Besteller angezeigt wurde, die Ware aber ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesandt werden konnte.
4.4 Wird die Lieferung durch höhere Gewalt (z.B. Epidemien, Pandemien, Seuchen), Betriebsstörungen technischer oder personeller Art, Streiks, Aussperrung, Arbeitskämpfe, behördliche Eingriffe oder Maßnahmen (z.B. Betriebsschließungen, Quarantäneanordnungen), Energieversorgungsstörung, Belieferungsschwierigkeiten, Unruhen, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen ohne unser Verschulden und unvorhersehbarer Weise verzögert, so verschiebt sich der Liefertermin, bis die Leistungsstörung beseitigt ist. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei unseren Vorlieferanten eintreten (Selbstbelieferungsvorbehalt). Desgleichen verschiebt sich der Liefertermin, wenn vom Besteller zu beschaffende Unterlagen oder Material nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden oder die Auftragsfreigabe später als vereinbart erfolgt.
4.5 Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von unserer Leistungspflicht frei.
4.6 Sofern die Lieferverzögerung länger als zwei Monate andauert, sind beide Vertragsteile berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ein wirksamer Rücktritt des Bestellers setzt voraus, dass wir auf seine Aufforderung hin nicht binnen einer Woche erklären, ob wir zurücktreten oder binnen zwei Wochen liefern wollen. Dies gilt nicht, wenn die Durchführung des Vertrages mit Rücksicht auf die eingetretene Verzögerung für eine der Parteien unzumutbar geworden ist.
4.7 In obengenannten Fällen steht dem Besteller kein Schadensersatzanspruch zu, soweit wir die Verzögerung nicht zu vertreten haben. Andererseits können wir uns auf Ziffer 4.6 nur nach vorheriger unverzüglicher Benachrichtigung des Bestellers berufen.
4.8 Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage gelten als vertragsgemäß, soweit nicht ausdrücklich eine verbindliche Auflagenmenge in Textform vereinbart wurde. Die Abrechnung erfolgt nach der tatsächlich gelieferten Menge.
4.9 Mengen-, Gewichts- und Maßabweichungen sind im Übrigen im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig.
4.10 Sind in der Bestellung oder der Auftragsbestätigung Druck- und Produktionstermine festgehalten, sind diese ab 15 Kalendertagen vor dem vereinbarten Produktionsbeginn verbindlich; bei kürzerer Vorlaufzeit ab Zugang der Auftragsbestätigung.
Verlangt der Besteller nach diesem Zeitpunkt eine Verschiebung des Produktionsbeginns oder der Produktion, behalten wir uns vor, bereits disponierte oder bestellte Rohstoffe, die ausschließlich zur Erfüllung dieses Auftrags bestellt wurden und deren Liefertermin nicht mehr verändert werden kann, zum ursprünglich vereinbarten Drucktermin vorab in Rechnung zu stellen, auch wenn die Produktion erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz zusätzlicher Lager-, Finanzierungs- oder Handlingkosten, bleiben vorbehalten.
5. Gewährleistung
5.1 Der Besteller ist verpflichtet, die Ware sofort bei Ankunft sorgfältig, ggf. durch Entnahme ausreichender Stichproben, zu prüfen und Beanstandungen gegenüber be1druckt unverzüglich in Textform unter Beifügen der Lieferscheine oder Palettenbegleitscheine, die sich bei der gelieferten Ware befinden, geltend zu machen; Belegmaterial für die Mängelrüge ist bereitzuhalten und auf Anforderung uns zuzusenden oder jederzeit zugänglich zu machen. Kommt der Besteller dieser Obliegenheit nicht nach, gilt die Lieferung als genehmigt. Zeigt sich später ein Mangel, ist der Mangel be1druckt unverzüglich nach der Entdeckung in Textform anzuzeigen, anderenfalls gilt die Lieferung auch insoweit als genehmigt.
5.2 Eine Beanstandung entbindet den Besteller nicht von seiner Verpflichtung, innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen die gesamte Lieferung zu zahlen; eine Reklamation berechtigt nicht zur völligen Zurückweisung der gesamten Lieferung oder zum teilweisen oder ganzen Einbehalt des Kaufpreises, soweit die Mängel nur einen unerheblichen Teil der Lieferung betreffen.
5.3 Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer (be1druckt GmbH) stehen nur dem unmittelbaren Besteller zu und sind nicht abtretbar.
5.4 Geringfügige, technisch oder materialbedingte Abweichungen in Farbe, Papier, Grammatur, Format, Verarbeitung oder Oberflächenbeschaffenheit stellen keinen Mangel dar, sofern sie branchenüblich sind oder auf produktionstechnischen Gegebenheiten beruhen. Dies gilt insbesondere für Abweichungen zwischen Proof, Andruck, Muster und der endgültigen Auflage.
6. Haftung
6.1 Unsere Haftung für leicht fahrlässige Verletzungen von vertragswesentlichen Pflichten - d. h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, sowie Pflichten, bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist - durch einen unserer gesetzlichen Vertreter oder durch einen leitenden Erfüllungsgehilfen ist auf vertragstypisch vorhersehbare Schäden begrenzt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von nicht vertragswesentlichen Pflichten ist die Haftung - vorbehaltlich Ziffer 6.2 - ausgeschlossen.
6.2 Schadensersatzansprüche wegen leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen verjähren nach einem Jahr. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB und des § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB.
6.3 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht bei einer Verletzung von Garantien oder bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz oder aufgrund von datenschutzrechtlichen Anspruchsgrundlagen. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche aus Pflichtverletzungen gegen uns im Rahmen der vorstehenden Regelungen ausgeschlossen.
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Die Rechnung wird, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, mit Druckfreigabe erstellt. Die Rechnungsstellung und -versendung erfolgt auf elektronischem Weg per Email-Anhang. Der Besteller schafft die Voraussetzungen für den Empfang von elektronischen Rechnungen per Email.
7.2 Der Besteller hat die Möglichkeit per Rechnung oder Vorkasse zu zahlen. be1druckt behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten auszuschließen.
7.3 Unsere Rechnungen sind, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, sofort fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist kommt der Besteller ohne Weiteres, insbesondere ohne Mahnung, in Verzug und be1druckt ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank pro Jahr zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens sowie der Nachweis eines geringeren Schadens bleiben sowohl be1druckt als auch dem Besteller vorbehalten. Für jede berechtigte Mahnung können wir eine Pauschale von EUR 5,00 verlangen, soweit der Besteller nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist.
7.4 Eine Aufrechnung gegenüber unseren Ansprüchen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung wird ausdrücklich ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
7.5 Alle unsere Forderungen werden unabhängig von einer etwaigen Zahlungsfrist oder sonstiger Papiere sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen vom Besteller nicht eingehalten werden oder uns sonstige Umstände (z.B. Zahlungsrückstände) bekannt werden, die objektiv geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern. Wir können auch sofortige Vorauszahlung und angemessene Sicherheitsleistung für etwa noch von uns ausstehende Lieferungen oder Leistungen verlangen oder vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Desgleichen können wir außerdem die Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung von uns gelieferter Ware untersagen und die Rückgabe an uns auf Kosten des Bestellers verlangen.
7.6 Alle von uns eingeräumten Rabatte, Bonifikationen und sonstige vertragliche Vergünstigungen gelten nicht, wenn die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Bis zur vollständigen Zahlung unserer sämtlichen Forderungen gegenüber dem Besteller bleiben alle dem Besteller von uns auf Ziel gelieferten Waren unser Eigentum (einfacher und erweiterter Eigentumsvorbehalt). Verlangt be1druckt für eine Bestellung die Zahlung per Vorkasse, geht das Eigentum an dieser bestellten Ware nach Begleichung der jeweiligen Vorkasseforderung bereits mit der Übergabe bzw. mit den Übergabesurrogaten auf den Besteller über.
8.2 Wird Vorbehaltsware vom Besteller zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, erfolgt die Verarbeitung in unserem Namen und für unsere Rechnung, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden. Die neue Sache geht in unser Eigentum über. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung unserer Vorbehaltsware mit uns nicht gehörenden Waren mehrerer Eigentümer erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Erwirbt der Besteller das Alleineigentum an der neuen Sache durch Verbindung oder Vermischung, so sind wir und der Besteller darüber einig, dass bereits der Besteller uns im Verhältnis des Rechnungswertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware zu dem Verkehrswert der neuen Sache Miteigentum an der neuen Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen gilt, einräumt und diese unentgeltlich für uns verwahrt. Das Miteigentum bzw. der Miteigentumsanteil an der neuen Sache wird an den Besteller unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung übertragen.
8.3 Die Forderungen des Bestellers aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltswaren werden bereits jetzt an uns abgetreten und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware in verändertem oder unverändertem Zustand, ob sie an einen oder mehrere Besteller weiterveräußert werden. Bei bestehendem Kontokorrentverhältnis zwischen dem Besteller und seinen Kunden wird die Saldoforderung aus dem Kontokorrent abgetreten. Die Abtretung ist von uns angenommen.
8.4 Der Besteller ist zur Verwendung und zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die entsprechende Kaufpreisforderung bzw. Saldoforderung aus dem Kontokorrent aus dem Weiterverkauf auf uns übergeht. Eine Weiterveräußerung durch den Besteller an Kunden, mit denen er ein Kontokorrent vereinbart hat, ist nur insoweit gestattet, als sich eine zur Abtretung geeignete Saldoforderung des Bestellers ergibt, die 120% des Fakturawertes der veräußerten Vorbehaltsware nicht unterschreitet. Zu einer anderen Verfügung über unsere Vorbehaltsware (z.B. Verpfändung oder Sicherungsübereignung) ist der Besteller nicht berechtigt. Das Recht zur Weiterveräußerung oder Verwendung unserer Vorbehaltsware erlischt mit Zahlungseinstellung oder der Beantragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens des Bestellers, ohne dass es eines Widerrufs durch uns bedürfte. Gleiches gilt bei Scheck- und Wechselprotest. Im Übrigen sind wir zum Widerruf der Weiterveräußerung oder Verwendung schon dann berechtigt, wenn sich der Besteller uns gegenüber mit Zahlungen länger als zwei Wochen in Verzug befindet.
8.5 Der Besteller ist zum Einzug der an uns abgetretenen Forderung aus dem Weiterverkauf bis auf Widerruf berechtigt. Das Einzugsrecht des Bestellers erlischt, ohne dass es eines Widerrufs bedürfte, in den gleichen oben aufgeführten Fällen, die zum Erlöschen des Rechts zur Weiterveräußerung oder Verwendung unserer Vorbehaltswaren führen. Wir werden von der eigenen Einziehungsbefugnis und dem Recht auf Widerruf der Einziehungsbefugnis des Bestellers keinen Gebrauch machen, solange der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen uns oder Dritten gegenüber pünktlich erfüllt und auch sonst keine Hinweise vorliegen, die einen Forderungsausfall befürchten lassen. Der Besteller ist auf unser Verlangen verpflichtet, über alle gemäß dieser Ziffer abgetretenen Forderungen Auskunft zu geben, insbesondere eine Liste der Schuldner mit Namen und Anschrift, der Höhe der Forderung und dem Datum der Rechnung zu erteilen. Alle Kosten der Einziehung und etwaiger Interventionen trägt der Besteller.
8.6 Bei Weiterverkauf von Vorbehaltsware, die in unserem Miteigentum steht, beschränkt sich die Forderungsabtretung auf den Betrag, der unserem Anteilsmiteigentumswert entspricht. Der Besteller ist auf Verlangen verpflichtet, uns die zur Wertermittlung erforderlichen Informationen unter Beifügung der entsprechenden Belege zu erteilen.
8.7 Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
8.8 Der Besteller darf die Vorbehaltsware vor der vollständigen Bezahlung weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen oder sonstigen Beeinträchtigungen oder Eingriffen Dritter ist er verpflichtet, be1druckt unverzüglich in Textform zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, be1druckt die Kosten eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vorgehens gegen ihn zu erstatten, haftet der Besteller für den be1druckt entstandenen Ausfall.
8.9 Dem Besteller ist die Abtretung der an uns im Rahmen des vereinbarten verlängerten Eigentumsvorbehaltes abgetretenen Forderung aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware nicht gestattet, es sei denn, es handelt sich um eine Abtretung im Wege des echten Factoring, die uns angezeigt wird und bei welcher der Factoring-Erlös den Wert unserer gesicherten Forderung übersteigt. Mit der Gutschrift des Factoring-Erlöses wird unsere Forderung fällig.
8.10 Der Besteller verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich und ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sachgemäß zu lagern und pfleglich zu behandeln. Wir haben als mittelbarer Besitzer jederzeit das Recht zum Betreten der Räume des Bestellers nach vorheriger Ankündigung während üblicher Geschäftszeiten, um den Bestand der Vorbehaltsware aufzunehmen. Ist das Recht des Bestellers zur Weiterveräußerung erloschen, gleich aus welchem Grunde, sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt, der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. In diesem Fall trägt der Besteller die Kosten der Abholung, leistet für etwaige Beschädigungen Ersatz und haftet für den entgangenen Gewinn nach den gesetzlichen Vorschriften.
8.11 Die Geltendmachung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt einschließlich des Rechts auf Herausgabe der Vorbehaltsware ist für uns auch ohne Rücktritt vom Vertrag möglich.
9. Risiko und Gefahr
9.1 Das Risiko und die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes gehen unabhängig vom Eigentum auf den Besteller über mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder Beförderer.
9.2 Risiko und Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes gehen auch dann auf den Besteller über, wenn er mit der Annahme der Leistung in Verzug gerät.
10. Datenschutz
10.1 Der Besteller bestätigt, dass von ihm oder auf seine Veranlassung von Dritten an be1druckt übermittelte, personenbezogene Daten entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes erhoben und verarbeitet wurden, dass erforderliche Zustimmungen Dritter vorliegen und dass die Nutzung durch be1druckt im Rahmen des erteilten Auftrags keine dieser Bestimmungen verletzt oder den Rahmen erteilter Zustimmungen überschreitet.
10.2 Der Besteller ist damit einverstanden, dass personenbezogene Daten, die sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben, von be1druckt während der Dauer des Vertrags gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrags erforderlich oder dienlich ist.
10.3 Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich auf unserer Webseite unter https://www.be1druckt.de/datenschutz/
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
11.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Nürnberg, sofern der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
11.2 Auf das Vertragsverhältnis kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung, jedoch unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und des sonstigen internationalen Privatrechts.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Sämtliche Änderungen, Abweichungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird hierdurch die Geltung der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
Stand Februar 2026
Download-Link: be1druckt AGB Stand Februar 2026